Beschlussvorlage - 2021/SVS/214

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt,

a) den Stavenhagener Sportverein von 1863 e.V.

b) die AWO ... mit der Trägerschaft der/des Jugendclubs ............................... zu betrauen.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, einen Vertrag über drei Jahre in dem bereits beschlossenen finanziellen Rahmen zu schließen.

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Sachverhalt

Im September wurde ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, um einen Träger für einen oder beide Jugendclubs der Stadt zu finden.

In der Frist, die gesetzt wurde, bekundete der Stavenhagener Sportverein von 1863 e.V. sein Interesse, mit den zur Verfügung stehenden Geldern die Vereinsarbeit auszuweiten und Jugendarbeit anzubieten. Das vorgelegt Konzept entspricht dabei nicht den Vorgaben aus dem Interessenbekundungsverfahren zum Betreiben eines Jugendclubs.

Am 01.10.2021 fand ein Gespräch mit Vertretern der AWO ... und der Stadtverwaltung statt, bei dem Missverständnisse zur Interessenbekundung ausgeräumt werden konnten. Die AWO bekundete mit dem Schreiben vom .... das Interesse, mit den finanziellen Mitteln, die zur Verfügung stehen, einen Jugendclub zu betreiben. Duch die Stadt müsse entschieden werden, welcher Jugendclub dies sein soll.

Da das Angebot des SSV nicht den Vorgaben der Interessenbekundung entspricht (und somit das Interessenbekundungsverfahren formell ergebnislos war), ist es möglich, auch auf das Angebot der AWO einzugehen.

Daraus resultiert die oben stehende Variantendarstellung. Wenn die Stadtvertretung beschließt, die AWO ... mit der Trägerschaft eins Jugendclubs zu betrauen, muss entschieden werden, welcher Jugendclub dies ist.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

€ 80.000

2.
hrliche Folgekosten/ -lasten

 

 

€ 2x 80.000

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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