Beschlussvorlage - 2021/SVS/245

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von

                                        399.600,00 EURO

                   (dreihundertneunundneunzigtausendsechshundert 00/00 EURO)

 

Produktsachkonto 54620.09600 Parkplatz Wallstraße. Ausbau des Parkplatzes

für den Ausbau des Parkplatzes.

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt in Höhe von

 

147.990,00 EURO über Städtebaufördermittel (ohne Eigenanteil der Stadt Stavenhagen in

                               Höhe von 73.995,00 EURO)

und

in Höhe von 251.544,00 EURO (inclusive des Eigenanteil der Stadt Stavenhagen an den

                                                   Städtebaufördermitteln in Höhe von 73.995,00 EEURO)

über liquide Mittel.

 

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Sachverhalt

Im städtebaulichen Rahmenplan des Sanierungsgebietes „Historische Altstadt“ ist der Ausbau des Parkplatzes in der Wallstraße ein erklärtes Ziel. Die Fläche ist der Nutzung als Parkplatz zugeordnet und die Stellplätze sind für die Anwohner und Besucher des Stadtzentrums dringend erforderlich. Das Flurstück 96/2 der Flur 2 liegt mittig auf dem Parkplatz und befand sich im Besitz der Raiffeisenbank eG. Dieser Umstand verhinderte lange Zeit den Ausbau des Parkplatzes. Nachdem im Jahr 2020 der Ankauf des Flurstückes erfolgte, konnte mit der Planung der Baumaßnahme begonnen werden.

Der Abbruch der maroden Garagen und Holzschuppen auf dem Grundstück als Ordnungsmaßnahme wurde bis Mitte 2021 realisiert. Somit konnte die Fläche überplant werden.

Die nun vorliegende Genehmigungsplanung sieht die Befestigung von Zufahrtsstraße, 4 abbiegenden Stichzufahrten und 50 Stellplätzen in Betonsteinpflaster vor. Die Flächenentwässerung erfolgt über Gossen, Regeneinläufe und die dazugehörigen Anschlussleitungen an die Regenkanalisation in der Wallstraße.

Die Einstellgröße der Stellplätze ist mit 4,5 x 2,5 m geplant. 2 der Stellplätze werden in 3,5 m Breite für die barrierefreie Nutzung ausgebildet, davon einer für einen Kleinbus mit einer Tiefe von 7,0 m. Ein weiterer Stellplatz wurde mit 7,0 m Tiefe geplant, weil die Geometrie es zulässt. Hier kann die Nutzung für Kleinbus ohne Behindertenausweis erfolgen.

Die barrierefreien Parkplätze sind so angeordnet, dass sie in einfacher Durchfahrt angefahren werden können. Alle Zufahrten und Stellplätze entsprechen der gültigen RASt. Die sich ergebenden Restflächen werden als Grünflächen ausgebildet und 6 Kleinbäume sind eingeplant. Als Einfriedung in Richtung Wohnblock wird eine freiwachsende Hecke gepflanzt. Ein 1m hoher Maschendrahtzaun hinter der Hecke soll „Trampelpfade“ vermeiden.

Entsprechend Hinweisen aus der Bevölkerung bei der Vorstellung der Planung im öffentlichen Teil des Bauauschusses vom 16.06.2021 ist ein öffentliches WC in die Planung aufgenommen worden. Die Eingliederung erfolgte mit Zuwegung aus der kleinen Wallstraße an der nordwestlichen Grundstücksecke, da hier nur 1 Stellplatz geopfert werden musste. Der Weg vom Boulevard ist hier auch am kürzesten. Das WC ist selbstreinigend nach jeder Benutzung und vandalismussicher.

Eingeplant wurde ebenfalls auf Hinweis aus der öffentlichen Sitzung eine Ladesäule für E-Mobilität in vorderster Parkreihe zur Wallstraße, die zunächst 2 Stellplätze versorgen kann.

 

Die Planung liegt dem Landkreis seit dem 18.10.2021 zur Genehmigung vor und der Einsatz von uns zur Verfügung stehenden Städtebaufördermitteln für diese Maßnahme wurde beim Ministerium beantragt.

Die Kosten für Parkplätze sind nach Städtebauförderrichtlinie zu 40% und für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen (WC-Anlage) zu 100 % förderfähig.

 

Gemäß Kostenberechnung ergeben sich für die Maßnahme Gesamtkosten von 399.600 €.

Im E6.3-Antrag für den Einsatz der Städtebaufördermittel wurden davon 222.000 € förderfähige Kosten ermittelt. Weitere Fördermöglichkeiten für diese Maßnahme bestehen nicht. Somit verbleiben 177.600 € der Kosten als Eigenanteil der Stadt Stavenhagen.

 

Die Stadt wurde durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V aufgefordert, die Stadtsanierung im Sanierungsgebiet abzuschließen. Zur Verfügung stehende Fördermittel sind schnellstmöglich einzusetzen, da sie ansonsten verfallen.

 

Um mit der Ausschreibung der Bauleistungen beginnen zu können, muss die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gesichert sein.

Aus diesem Grund ist die Beschlussfassung zur Bereitstellung der Eigenmittel der Stadt erforderlich.

 

Gesamtausgaben und Finanzierungskonzept (in EURO):

 

Gesamtausgaben                                         399.539,20    E6.3 + F4.3

./. nicht zuwendungsfähige Ausgaben                                                         177.554,20

verbleiben zuwendungsfähige Ausgaben:                         E6.3 + F4.3       221.985,00

./. Finanzierung Dritter:

Verbleiben zuwendungsfähige Ausgaben:                                                  221.985,00

= Städtebaufördermittel E6.3 (einschließlich Eigenanteil Stadt)                 124.320,00

= Städtebaufördermittel F4.3 (einschließlich Eigenanteil Stadt)                   97.665,00      

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt in Höhe von

147.990,00 € über Städtebaufördermittel (ohne Eigenanteil der Stadt Stavenhagen in Höhe

                                                                   von 73.995,00 €)  

und in Höhe von

251.544,00 € über liquide Mittel.   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

399.600,00 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



251.544,00 €

4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:2021
Finanzkonto: 54620.096000

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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