Beschlussvorlage - 2021/SVS/0163

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Stavenhagen beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch für die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage in Stavenhagen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Reuterstadt Stavenhagen hat in ihrer Stadtvertretersitzung am 11.06.2020 das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage in Stavenhagen“ versagt.

Begründet wurde es mit der Befürchtung bzw. Annahme, dass durch die Anlieferung und den Abtransport von Klärschlamm und diversen Stoffen per LKW der Verkehr auf der Bundesstraße zunimmt und die Lärmbelästigung für Bürger in der Schultetusstraße steigen wird. Weiterhin forderte die Stadt Stavenhagen, dass die Grenzwerte der BVT-Schlussfolgerungen im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden

(Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2010 der Kommission vom 12. November 2019 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Abfallverbrennung).

Aufgrund des Versagens des gemeindlichen Einvernehmens ist die Gemeinde nach

§ 71 Absatz 3 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vor der Erteilung der Genehmigung nach BImSchG erneut anzuhören. Während dieser Anhörungsfrist (bis zum 05.05.2021) hat die Gemeinde erneut über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu entscheiden.

 

Gemäß § 36 Absatz 2 BauGB können gemeindliche Einvernehmen „nur aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 ergebenen Gründen versagt werden“. Zur Prüfung der Zulässigkeit des Vorhabens müssen die Voraussetzungen des § 34 Absatz 1-3 BauGB erfüllt sein:

-          im Zusammenhang eines bebauten Ortsteils

-          Einfügen des Vorhabens in die Eigenart der näheren Umgebung

-          Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse

-          keine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes

 

-          keine schädlichen Auswirkungen des Vorhabens auf zentrale

Versorgungsbereiche

-          gesicherte Erschließung.

 

Die Erweiterung der gesamten Anlage der Firma eew liegt in einem durch den Flächennutzungsplan der Stadt Stavenhagen (rechtswirksam seit dem 07.03.2010) dargestellten Bereich für Industriegebiete entsprechend § 9 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Eine weitere bauplanerische Satzung oder Festlegung durch die Stadtvertreter liegt nicht vor. Aufgrund der gegenwärtigen Bebauung, die eine maßstabbildende Kraft besitzt und aus quantitativen (Anzahl der Bauten) sowie qualitativen (Art und Funktion der Bebauung) Gesichtspunkten, bildet der Bereich einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

Weiterhin ist das Areal von den vorhandenen Firmen Pommernland Fleisch- und Wurstwaren GmbH, dem Heizkraftwerk für Ersatzbrennstoffe, der Pfanni GmbH & Co.KG oHG Stavenhagen, der Kläranlage sowie dem Wertstoffhof industriell geprägt. Die Errichtung der Klärschlammtrocknungs- und –verbrennungsanlage auf dem bestehenden Betriebsgelände fügt sich daher in die Eigenart der Umgebung ein.

Die Anforderungen an die Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach

§ 34 Absatz 1 BauGB ist eine eigenständige Voraussetzung für die Zulässigkeit des Vorhabens. Somit prüft das zuständige Amt, hier das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS), die Auswirkungen auf die Umwelt. Anhand der veröffentlichten Immissionsprognosen für Luftschadstoffe, Geruch und Lärm konnte der Bauherr die Unbedenklichkeit nachweisen. Weiterhin wurde der Bereich an den Wohngebäuden Schultetusstraße 45 und 43 (IO1 und IO2) im eigentlichen Gewerbegebiet gelegen, als Mischgebiet betrachtet und dadurch die Lärmrichtwerte zugunsten der Anwohner verschärft. An der Anlage wurden lt. StALU folglich zusätzlich lärmmindernde Maßnahmen geplant. Somit soll es zu keiner relevanten Lärmzusatzbelastung kommen. Im Ergebnis der Schallprognose konnte durch das StALU festgestellt werden, dass sich durch das Vorhaben die Verkehrsgeräusche um nicht mehr als 3 dB(A) tags/nachts erhöhen. Es findet eine Vermischung mit dem übrigen Straßenverkehrslärm statt und die Immissionsgrenzwerte werden nicht überschritten. Zu der Lärmprognose liegt dem StALU MS eine positive Stellungnahme der Fachbehörde Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) vor. 

Ein weiteres zu prüfendes Kriterium ist die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes. Da im Areal in Stavenhagen bereits hohe industrielle Anlagen vorliegen (Heizkraftwerk, Pfanni, Pommernland), kann durch die neue Anlage nicht von einer zusätzlichen Beeinträchtigung die Rede sein.

Eine schädliche Auswirkung des Vorhabens auf zentrale Versorgungsbereiche (hier z.B. Historische Altstadt Stavenhagen) ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht zu erwarten.    Lt. StALU sowie der Fachbehörde LUNG werden anhand der oben bereits erwähnten Immissionsprognosen für Luftschadstoffe, Geruch und Lärm solche Wirkungen jedoch ausgeschlossen.  

Das Betriebsgrundstück der Firma eew ist technisch voll erschlossen. Es besteht bereits eine ausgebaute und vom Straßenbauamt genehmigte Zu- und Abfahrt. Die Wasserver- und            –entsorgung ist durch den WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen gesichert. Für die Schmutzwassereinleitung gelten für die Grenzwerte bei der Belastung durch Schadstoffe speziell die Bestimmungen des WZV. Durch eine geeignete Vorbehandlung auf dem Betriebsgelände der eew können technisch entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.

 

In der Summe der Überprüfung einzelner Kriterien wird festgestellt, dass das Vorhaben den Voraussetzungen des § 34 BauGB entspricht.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...